AfA (Absetzung für Abnutzung)
Definition
Steuerliche Abschreibung der Gebäudekosten bei vermieteten Immobilien. Sätze: 2 % p.a. für Gebäude ab 1925, 2,5 % p.a. für Gebäude vor 1925, 3 % p.a. für Wohnneubauten ab 2023 (degressiv möglich). Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar. AfA mindert die zu versteuernden Mieteinkünfte und ist ein zentraler Renditefaktor bei Kapitalanlagen.
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